Home Warenkorb Zur Kasse Sitemap Email

 Shopinfos

• Versand
• Datenschutz
• AGB & Info
• Impressum

 Warengruppen


Schnellsuche
   



AGB & Info






AGB & Info




 


Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Vertragsgrundlage



Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind
Bestanteil des Vertragsverhältnisse- auch der zukünftigen Vertragsverhältnisse,
mit unseren Bestellern, es sei denn, anderes ist schriftlich vereinbart. Unsere
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die
entgegenstehenden Bedingungen lediglich formularmäßig mitgeteilt wurden.



Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorhaltlos ausführen.



2. Angebote und Auftragsbestätigungen



Für den Vertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Anstelle einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristiger
Lieferungen die ausgestellte Rechnung treten. Durch unsere Mitarbeiter
mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder durch einen Vertreter abgegebene
Erklärungen jeder Art sowie Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Bei Einwenden gegen unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder Bestätigung von Nebenabreden hat der Besteller uns
unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, Nachricht zu geben.
Fristversäumnisse gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Angebote sind
freibleibend.



Unseren Angeboten beigefügte Zeichnungen und Abbildungen
sowie Maßangaben in Preislisten usw. dienen lediglich als Anhaltspunkte für die
Beschaffenheit der Ware und enthalten grundsätzlich nur Näherungswerte, falls
nicht ausdrücklich Maße, Preise oder Eigenschaften als verbindlich erklärt
sind.



Unsere Angebotsunterlagen und Verkaufsunterlagen dürfen
weder vervielfältigt noch Dritten unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht
werden.



3. Preisstellung



Unsere Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich Versand und
Verpackung. Maßgebend für die Preisberechnung ist die jeweils gültige
Preisliste und die am Liefertag gültige Preisstellung. Der Versand erfolgt auf
Ihre Rechnung und Gefahr, bei Bahnversand zuzüglich Rollgelder. Mehrkosten bei
Expresslieferung gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Die Bestimmung
der Versandart bleibt uns in jedem Fall vorbehalten.



4. Lieferfristen



4.1. Die von uns genannten Lieferfristen gelten nur als
ungefähre Fristen und beginnen mit dem Datum der schriftlichen
Auftragsbestätigung bzw. mit dem Datum der einspruchsfreien Anerkennung unserer
Auftragsbestätigung. Um die Einhaltung der Lieferfristen werden wir bemüht
sein. Nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigte Lieferzeiten sind
unverbindlich. Geraten wir in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.



4.2. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse,
welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. nicht
reibungslose Anlieferung der Materialien von unseren Vorlieferern, Krieg,
kriegsähnliche Umstände, Aufruhr, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff-
oder Energiemängel, Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder Ereignisse
höhere Gewalt, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten,
für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von den
Lieferverpflichtungen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in
angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung
zur Nachlieferung oder von Schadenersatz vom Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen
Rücktrittes sind. soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ein derartiger
Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen bereits erfolgten
Teillieferungen nicht.



4.3.Der Besteller kann von dem Vertrag zurücktreten wenn wir
auf seine Aufforderung hin nicht innerhalb angemessener Frist erklären, ob wir
von Vertrag zurücktreten oder binnen angemessenen Frist liefern wollen.



4.4. Bei Lieferverzug leisten wir nach Ablauf einer unser
gesetzten angemessenen Nachfrist bei entsprechendem Schadensnachweis
Schadensersatz, der Höhe nach auf 0,5% pro volle Woche nach Ablauf der Nachfrist,
insgesamt jedoch auf 2% des Wertes der nicht rechzeitig gelieferten Teile
begrenzt ist. Ist uns vom Besteller eine Nachfrist von sechs Wochen mit der
ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der
Leistung ablehne, gesetzt worden. und halten wir diese Nachfrist nicht ein, so
ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche
sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.



4.5 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Auch sind wir
berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von zehn Tagen den vollen Kaufpreis zu
berechnen und ohne Schadensnachweis eine Entschädigung in Höhe con 0,5% des
Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat nach Ablauf der Nachfrist zu
berechnen.



Das gleiche gilt, wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde
und der Besteller trotz Aufforderung die Ware innerhalb einer Frist von zehn
Tagen nicht abnimmt.



4.6 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.



4.6. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen, die jeweils
als selbständige Geschäfte gelten, berechtigt, es sei denn, dass der Besteller
an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse haben kann.



5. Warenrücknahmen



Bei freiwilligen Warenrücknahmen, die nicht auf unsere
Schuld zurückzuführen sind, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% des
Rechnungsbetrages. Abschläge für Wertminderungen bei zurückgegebenen
Materialien behalten wir uns ebenfalls vor. Der Besteller hat das Recht uns
nachzuweisen, dass der durch die Warenrücknahme entstandene Schaden und die
Wertminderung des zurückgegeben Materials wesentlich niedriger sind als die von
uns geltend gemachten Beträge. Grundsätzlich nehmen wir keine Waren zurück, die
für Kunden speziell angefertigt oder beschafft wurden.



6. Zahlungsbedingungen



6.1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich per Nachnahme
zuzüglich Nachnahmegebühr. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer
ausdrücklichen Vereinbarung. Diese werden in den Zahlungsbedingungen gesondert
benannt.



6.2. Hält der Besteller einen vereinbarten Zahlungstermin
nicht ein, so sind wir berechtigt, ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe des
jeweils gültigen Bankbruttozinssatzes für uns in laufender Rechnung eingeräumte
Kredite zu berechnen.



6.3. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so
können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Darüber hinaus können wir die sofortige Bezahlung aller Forderungen
verlangen und unsere weiteren Lieferungen einstellen. Die letztmaligen Rechte
haben wir auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Bestellers oder dann wenn der Besteller seine
Zahlungen einstellt oder wenn fruchtlose Zwangsvollsteckungsmaßnahmen Dritter
gegen ihn bekannt werden oder das Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen ihn
beantragt wird.



6.4. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im
Rahmen desselben Rechtsverhältnisses geltend machen und die Aufrechnung nur mir
rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen erklären. Dem
Besteller stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu.



6.5. Sämtliche Zahlungen unseres Bestellers im Falle des
Verzuges werden zunächst auf Zinsen, Bankspesen und sonstige Kosten des
Geldverkehrs und dann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Es erfolgt
dann eine Berechnung von Fälligkeitszinsen mit 3% über dem jeweiligen
Landeszentralbank Satz. Zur Entstehung des Rechtes und Erhebung dieser Zinsen
bedarf es keiner ausdrücklichen In Verzugsetzung.



7. Eigentumsvorbehalte



Die Lieferung der Ware erfolgt unter erweiterten
Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen:



7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns
gelieferten Ware bis zum vollen Ausgleich aller, auch künftig aus der
Geschäftsverbindung entstehender Forderungen sowie Eventualverbindlichkeiten,
die wir aus Interesse des Bestellers eingegangen sind, sowie eines Lasten des
Bestellers bestehenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis vor. Soweit sich
infolge Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der von uns unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware kraft Gesetzes für uns Miteigentumsanteile ergeben, gelten
diese Miteigentumsanteile als Vorbehaltswaren im Sinne dieser Bedingungen.



7.2. Der Besteller darf die uns gehörende Ware nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu neuen Sachen verarbeiten oder
weiterveräußern, jedoch nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung
übereignen. Eine Verarbeitung von Vorhaltsware durch den Besteller oder einen
von ihm beauftragten Dritten erfolgt stets für uns als Hersteller. Wenn der
Besteller im Fall der Verarbeitung gleichwohl Eigentum oder Miteigentum an der
neu hergestellten Sache erwirbt, wird schon jetzt vereinbart, dass das Eigentum
oder Miteigentum des Bestellers zur -Sicherung sämtlichen, auch der künftig
entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem
Rechtsgrund auf uns übergeht.



Der Besteller bleibt als Entleiher zum unmittelbaren Besitz
oder Mitbesitz der neuen Sache berechtigt. Die Zur Sicherung an uns
übertragenen Miteigentumsanteile gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen.



7.3. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, so
tritt er schon jetzt erfüllungshalber bis zur völligen Abdeckung seiner
Verbindlichkeiten uns gegenüber an uns alle aus der Veräußerung entstehenden Forderungen
gegen seinen Besteller mit sämtlichen Nebenrechten ab. Ist das Entgelt aus den
Veräußerungen der Vorbehaltsware in einer Gesamtforderung des Bestellers
enthalten, die ein Entgelt für im Vorbehaltseigentum Dritter stehender
Materialen einschließt, so ist die Abtretung der Höhe nach auf den von uns dem
Besteller berechneten Netto- Verkaufspreis unseres Materials zzgl. eines
Aufschlags von 20% begrenzt.



Der Besteller ist trotz Abtretung an uns zur Einziehung der
Forderungen ermächtigt, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber fristgerecht nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Besteller
jederzeit die Schuldner der abgetretenen Forderungen und den Forderungsbetrag
zu spezifizieren und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.



7.4. Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehende
Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen.
Machen wir unseren Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns der Besteller
hiermit unwiderruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren, gleich ob sie
unbearbeitet oder verarbeitet sind, an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den
Ort zu betreten, da dem sich die Waren befinden. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt,
die zurückgenommene Ware für Rechnung des Bestellers freihändig zu einem den
Umständen nach angemessenen Preis zu verwerten.



7.5. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir die Sicherheiten nach unserer
Auswahl insoweit freigeben.



7.6. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingreifen Dritter hat
uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und Außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.



8. Gewährleistung



Für die von uns gelieferten Erzeugnisse leisten wir wie
folgt Gewähr. Wir leisten für den Zeitraum von zwei Jahren nach Gefahrübergang
Gewähr dafür, dass unsere Erzeugnisse frei von wesentlichen Mängeln sind und
die Eigenschaften vorbehaltlich abweichender Regelung in den folgenden
Bestimmungen aufweisen:



8.1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel,
Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind uns unverzüglich ,spätestens
jedoch acht Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verborgene
Mängel der Ware müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb
von 24 Monaten nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werde. Zeigt der
Besteller innerhalb dieser Fristen keinen Mangel an, gilt die Ware als
mängelfrei genehmigt.



8.2. Für Oberflächenschäden an unseren Erzeugnissen leisten
wir nur dann Gewähr, wenn uns diese vor Einbau bzw. Weiterverarbeitung unserer
Erzeugnisse unmittelbar nach Abnahme der Ware durch den Besteller angezeigt
werden; im übrigen beschränkt sich insoweit unsere Gewährleistung auf den
gesetzlichen Zeitraum von sechs Monaten ab Gefahrenübergang.



8.3. Gewähr leisten wir in der Art und Weise, dass wir die
mangelhaften Teile beim Lieferanten unentgeltlich ausbessern oder Ersatz
liefern, wobei wir die zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Kosten
tragen. Ersetze Teile gehen in unser Eigentum über. Nicht ersetzt werden Aus-
und Einbaukostender Bauteile. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, Ansprüche wegen Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall
eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich uns schriftlich von uns zugesichert
worden ist. Bei unberechtigten Reklamationen, mit deren Beseitigung wir
beauftragt wurden, stellen wir die uns entstandenen Kosten in Rechnung.



8.4. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die
unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder
Verwendung unserer Erzeugnisse stehen, werden einschließlich von
Mängelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern wir oder unsere Gehilfen oder
Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
haben oder zwingend für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften haften, auch
in diesen Fällen haften wir nur für den Ersatz von Schäden, welche die
gelieferten Erzeugnisse selbst betreffen, nicht aber für mittelbare Schäden,
entgangen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.



8.5. Der Anspruch erlischt, wenn der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt. Gewährleistungsansprüche
verjähren einen Monat nach der Zurückweisung der Mängelrüge. Die
Gewährleistungsfrist gilt auch für die Geltendmachung der
Gewährleistungsansprüche, nach Fristablauf ist ihre Geltendmachung
ausgeschlossen.



9.Rückgabe



9.1 Aufgrund des Fernabsatzgesetzes haben Sie als
Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen
zurückzugeben.



10. Widerrufsrecht



10.1 Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese
Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die
Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform
erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Ware.



10.2. Der Widerruf ist zu richten an:  VESTAPORT GmbH,  Geschäftsführer Heidrun Dieckhöfer, Bahnhofstr. 81,
45711 Datteln, per Fax :  02363-970937 oder
email :  info@ vestaport.net.



11. Widerrufsfolgen



11.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware
zurückzuführen ist.



11.2 
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung  erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.



11.3 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie
innerhalb von 14 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.



12. Allgemein



12.1. Die Rechte des Bestellers aus dem Liefervertrag sind
nicht übertragbar. Unsere Entwürfe und Konstruktionen unterliegen dem
Urheberschutz. Der Besteller darf unser Warenzeichen und unsere Ausstattungen
nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verwenden. Der
Besteller hat für alle Schäden, die und aus der Verletzung etwaiger
Schutzrechte entstehen werden, Schadensersatz zu leisten.



12.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der
Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte hinsichtlich seiner
übrigen Bedingungen verbindlich, die Vertragsparteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, durch die der
mit dem Vertrag und den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
angestrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich zulässiger Weise am ehesten
erreicht werden kann.



12.3. Erfüllungsort für alle, Lieferungen ist unsere
Versandstelle. Erfüllungsort für Zahlungen ist Datteln.



12.4. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtstand, dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wir
sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.



12.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie das einheitliche
Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf(Haager Kaufrechtsabkommen) wird ausdrücklich ausgeschlossen.



12.6.Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist,
bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung
gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches
gilt für eventuelle Regelungslücken.








Rollladen-Ersatzteile

Der Shop für Rollladen-Bauteile

VESTAPORT Fenster + Türen GmbH

Verkauf
Bahnhofstr. 81
45711 Datteln
Germany
Telefon: (0 23 63) - 7 13 73   
Fax: (0 23 63) - 97 09 37
info@vestaport.net

News




  |  Copyright (c) 1998-2010 by Vestaport GmbH, Datteln, Germany http://www.vestaport.net.